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BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 65/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Leistungsabgrenzung bei Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke
Verfahrensgang
- SG Trier, 12.07.1976 - S 1 J 81/75
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.1977 - L 2 J 143/76
- BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 65/77
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 27/98 R
Medizinische Leistung zur Rehabilitation - Krankenhausbehandlung durch …
Dies bedeutet, daß bei Gewährung stationärer Maßnahmen für Alkohol- und Drogenabhängige die zu Beginn erforderliche stationäre Entgiftungsbehandlung in die Zuständigkeit des Trägers der Krankenversicherung fällt, während der Träger der Rentenversicherung nur für die sich hieran anschließende Entwöhnungsbehandlung Leistungspflicht übernehmen kann (so der erkennende Senat bereits zu den Vorschriften der RVO, vgl BSG, Urteil vom 30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - USK 79232). - BSG, 09.12.1986 - 8 RK 51/85
Statthaftigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Streitigkeit zwischen …
anspruch gegeben (BSG, Urteil vom 30. August 1979 - 4 RJ 65/77 USK 79232). - BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger
30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - und vom ü. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 - USK 79232 und 81295), daß der Versicherte nach 5 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist, wenn der Sozialhilfeträger gegen einen Kranken- bzw Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch oder in Prozeßstandschaft einen Anspruch des Versicherten im Wege der Klage verfolgt. - BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 102/79
Förderung der beruflichen Rehabilitation - Behinderte - Notwendige Beiladung
dem Rechtsstreit zwischen einem Sozialhilfeträger und einem Rentenversicherungsträger auf Ersatz von Aufwendungen gemäß ä 1531 der Reichsversicherungsordnung (RVG) der Versicherte notwendig beizulahen ist, obwohl der Sozial°= hilfeträger damit einen eigenen, selbständigen Anspruch geltend macht; denn der Versicherte verliert die Verfügungsbefugnis über seinen Anspruch, soweit daraus der Ersatzanspruch zu be« friedigen ist (BSGvom 30. August 1979 - 4 RJ 65/77 =), Nach dem Urteil des 8, Senats des BSG vom 30. August 1979 - 8b/3 RK 46/78 - ist bei der Entscheidung, ob ein R-echtsi."lber== gang stattgefunden hat - ggf in welchem Umfange - oder nicht, derjenige, dessen Rechte übergegangen sein sollen, in einer seine notwendige Beiladung auslösenden Weise betroffen° Der 8. Senat des BSG hält eine Beiladung nach 9 75 Abs. 2 SGG sogar dann für erforderlich, wenn ein nach 5 1735 EVO vorläufig mit Leistungen eingetretener Träger der Unfallversicherung gegen den von ihm für zuständig gehaltenen Träger auf Feststellung von dessen Leistungspflicht klagt und Jenertnine Entschädi« gungspflicht gegenüber dem Entschädigungsberechtigten bereits bindend abgelehnt hat (…BSG SozR 1500 9 55 Nr &;… ähnlich auch BSG SozR 1500 5 75 Nr. 29). - LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.1977 - L 2 J 143/76
Sozialhilfeträger und Spezialeinrichtungen
Fundstelle ZfSH 1978, 58-59 (LT1) Breith 1978, 246-251 (LT1-2) Rechtszug: vorgehend SG Trier 1976-07-12 S 1 J 81/75 nachgehend BSG 1979-08-30 4 RJ 65/77.